Vorsorgeuntersuchungen

Bei den Vorsorgen handelt es sich um regelmäßige Vorstellungen Ihres Kindes im gesunden Zustand beim Kinder- und Jugendarzt. Ziel ist es, frühzeitig Störungen der Gesundheit zu erkennen, Sie als Eltern und später auch die Patienten selbst zu beraten, um eine weitestgehend gesunde Entwicklung zu ermöglichen. Durch die Vorsorgeuntersuchungen erhalten wir einen guten Einblick in die Entwicklung Ihres Kindes, seine Familienverhältnisse und die Denkweise der Eltern. Dadurch soll ein vertrauensvolles Verhältnis aufgebaut werden, um im Krankheitsfall das Kind objektiver beurteilen zu können. Aus diesem Grund führen wir auch keine therapeutischen Interventionen bei Kindern durch, die nicht bei uns zu den Vorsorgen sind (außer im Vertretungs- oder Überweisungsfall).

Wir beraten Sie gerne bei Fragen

–         der normalen oder auffälligen körperlichen, motorischen und kognitiven Entwicklung,
–         der Krankheits- und Unfallvorbeugung,
–         der Ernährung,
–         der Erziehung,
–         des Verhaltens,
–         der Mediennutzung,
–         der Schulbildung,
–         des Impfschutzes,
–         bezüglich früher Hilfen bei Startschwierigkeiten mit Neugeborenen.

Im Einzelnen gibt es folgende Untersuchungen:

U2 (3. – 10. Lebenstag)
Untersuchung der Körperorgane, insbesondere Herz und Lunge, Reflexe und Motorik. Ggf. Blutentnahme für das Neugeborenenscreening zur Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen.

U3 (4. – 6. Lebenswoche)
Untersuchung der motorischen Entwicklung, der Organfunktionen und des Ernährungszustands. Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke zum Ausschluss einer Hüftreifungsverzögerung oder Hüftdysplasie.

U4 (3. – 4. Lebensmonat)
Überprüfung von Bewegungsverhalten und motorischer Entwicklung, Beurteilung von Hör und Sehvermögen, ggf. Ultraschalluntersuchung der Nieren. Schutzimpfungen in Absprache mit den Eltern.

U5 (6. – 7. Lebensmonat)
Kontrolle der Organfunktionen und der psychomotorischen Entwicklung, Untersuchung des Hörens mittels Hochtonrassel (Rassel nach Ewing). Das Kind sollte Laute bilden und sich vom Rücken auf den Bauch drehen können.

U6 (10. – 12. Lebensmonat)
Überprüfung der geistigen und körperlichen Entwicklung. Das Kind sollte krabbeln und sich an Gegenständen zum Stand hochziehen können, es reagiert auf Ansprache und bildet erste Worte wie „Mama“.

U7 (21. – 24. Lebensmonat)
Schwerpunkte der U7 sind die Sprachentwicklung (Wortschatz, spricht das Kind Zweiwortverbindungen?) und die psychomotorische Entwicklung, Überprüfung und gegebenenfalls Vervollständigung des Impfstatus.

U7a (33. – 36. Lebensmonat)
Schwerpunkte sind das Erkennen allergischer Erkrankungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen und Sprachentwicklungsverzögerungen, Gewichtskontrolle, Zahn- und Kieferanomalien

U8 (43. – 48. Lebensmonat)
Einschätzung des Entwicklungsstandes, schwerpunktmäßig in den Bereichen Sozialverhalten, Sprache, Koordination und Selbständigkeit, Überprüfen des Zahnstatus

U9 (60. – 64. Lebensmonat)
Untersuchung von Hören und Sehen, Beurteilung von Sprache und Sprachverständnis, Grob- und Feinmotorik, Beurteilung der Schulfähigkeit

U10 (7 – 8 Jahre) (2./3. Klasse)
Die Schwerpunkte der U10 liegen im Erkennen und der ev. Behandlungseinleitung umschriebener Entwicklungsstörungen (Lese-Rechtschreib-, Aufmerksamkeits-, Konzentrations- sowie Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensauffälligkeiten, Auffälligkeiten im Medienverhalten.

U11 (9 – 10 Jahre)
Erkennen von Schulleistungsstörungen, Zahn- und Kieferanomalien, Beratung hinsichtlich gesundheitsschädigendem Medien- und Ernährungsverhalten und dem problematischen Umgang mit Suchtmitteln, Bewegungs- und Sportförderung.

J1 (12-14 Jahre)
Die Jugendgesundheitsuntersuchung beinhaltet die Suche bzgl. Haltungsanomalien, Struma- (=Kropf)- Prophylaxe, Blutdruck, Gesundheitsverhalten, Impfstatus, Pubertätsstörungen

J2 (16-17 Jahre)
Erkennen bzw. Besprechen von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Haltungsstörungen, Kropfentwicklung, emotionale Störungen, Diabetesrisiko, evtl. Beratung hinsichtlich der Berufswahl.

Die Vorsorgen U10, U11 und J2 werden von den meisten, aber nicht allen Kranken-kassen übernommen – fragen Sie diesbezüglich bei uns in der Praxis nach oder erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Privat versicherte Kinder haben Anspruch auf eine jährliche Vorsorge bis zum 14. Lebensjahr.