Verordnungen

  • Bitte beachten Sie, dass das Nachrezeptieren von selbst gekauften Medikamenten nicht erlaubt ist. Halten Sie deswegen vorher mit uns Rücksprache.
  • Das Verordnen einer Haus- oder Reiseapotheke auf Krankenkassenkosten ist nicht möglich.

Verordnungen von Logopädie, Ergotherapie oder Krankengymnastik:

Bei Erst- und Folgeverordnungen ist stets im Vorfeld eine Untersuchung notwendig. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Terminvereinbarung.
Bei einem Folgerezept für Logopädie benötigen wir 6-monatlich eine audiometrische Diagnostik.
Bitte bringen Sie zu den Verlaufsuntersuchungen vor Ausstellung eines Folgerezeptes für Logopädie oder Ergotherapie das Arbeitsheft mit, in dem die häuslichen Übungen vermerkt sind.Uns muss ein Bericht des Therapeuten vorliegen, bevor wir ein neues Rezept ausstellen können.