Jugend- Arbeitsschutz- Untersuchungen

Vor Jugendliche eine Arbeitsstelle antreten, schreibt der Gesetzgeber die sog. Arbeitsschutz-Untersuchung vor. Diese beinhaltet die Erfassung der gesamten Krankheitsgeschichte, die Durchführung von Hör- und Sehtests, die körperliche Untersuchung (incl. Blutdruckmessung) und die Untersuchung des Urins.